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02.01.2012
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Aktuelles zu Gesetzen

Neue Eingruppierung im TVöD

Erzieher/innen verdienen mehr!

Der monatelange Tarifkonflikt im Sozial- und Erziehungsdienst, der auch in NRW in aller Heftigkeit ausgetragen wurde, endete am 27. Juli 2009 nach acht zähen Verhandlungsrunden.

Berthold Paschert
Referent beim GEW-Landesverband NRW


Der schon nicht mehr für möglich gehaltene Kompromiss zwischen der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften ver.di und GEW wurde nach den positiven Mitgliedervoten – das Ergebnis der Urabstimmung fiel bei Verdi knapp, bei der GEW deutlich aus – ein Kompromiss erzielt.

Neuregelungen zum 1. November 2009

Folgende Regelungen werden zum 1. November 2009 in Kraft treten:

Gesundheitsförderung

Erstmals im öffentlichen Dienst wird es einen Tarifvertrag zur Gesundheitsförderung geben, der die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzes konkretisiert und verbindlich regelt, wie gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz verringert werden. Jeder Beschäftigte hat einen individuellen Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. In „Gesundheitszirkeln“ werden konkret für jeden Arbeitsplatz Belastungen und deren Ursachen analysiert und Lösungsansätze zur Verbesserung der Arbeitssituation erarbeitet. Bei jedem Arbeitgeber wird eine „betriebliche Kommission“, bestehend aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter/innen eingerichtet, die über Verbesserungen entscheidet.

Neue Entgeltforderung

Ebenfalls am 1. November 2009 tritt eine neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst in Kraft. Sie beinhaltet 45 berufsbezogene Tätigkeitsmerkmale und deren Zuordnung zu neuen Entgeltgruppen (S 3 bis S 18). Dazu kommt eine neue, eigene und nur für diese Berufe geltende Entgelttabelle (sog. „S-Tabelle“, die zusammen mit den anderen Gehaltstabellen des TVöD zum 31. Dezember 2009 bereits wieder gekündigt werden, um eine allgemeine, prozentuale Lohnerhöhung für das nächste Jahr durchzusetzen). Mit dieser neuen Tabelle konnte das Ziel der Gewerkschaften, die Abwärtsspirale für seit dem 1. Oktober 2005 neu eingestellte Mitarbeiter/innen zu stoppen, in vollem Umfang erreicht werden.

Wir erinnern uns: Mit dem Übergang von BAT zu TVöD waren die Bewährungsaufstiege gestrichen worden, was dazu geführt hat, dass Erzieher/innen in der Entgeltgruppe „EG 6“ auf niedrigstem Niveau hängen gelassen wurden. Mit der neuen Entgelt-gruppe „S 6“ sind die Gehälter so weit angehoben worden, dass das BAT-Niveau nicht nur wieder erreicht wurde, sondern es darüber hinaus zu Verbesserungen kommt. So bekommen neu eingestellte Erzieher/innen ab dem 1. November 2009 in der Anfangsstufe 1 ein Gehalt in Höhe von 2 040,00 Euro (gegenüber 1 922,60 Euro in der alten EG 6). In der Endstufe 6 sind es 2 864,00 Euro (gegenüber 2 474,80 Euro). Erzieher/innen, die aus dem BAT übergeleitet wurden, werden nun abermals in die neue Entgelttabelle übergeleitet und erhalten einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 2,65 Prozent. Nach Berechnungen der GEW bedeutet dies für eine Erzieherin einen Aufschlag von rund 75 Euro. Damit beträgt die Entgeltsteigerung durchschnittlich knapp 100 Euro. Dieser Zuwachs entspricht allerdings nicht dem, was angesichts der gesellschaftlich notwendigen Aufwertung der Qualität der Arbeit angemessen gewesen wäre.

Auch für Kita-Leitungen wird es spürbare materielle Verbesserungen geben.

Nicht gelungen ist allerdings, die Bemessungskriterien für die Eingruppierung zu verändern. Die Gewerkschaften hatten ge-fordert, zusätzlich zu der Zahl der Plätze zwei weitere Kriterien – Anzahl der Gruppen und der Beschäftigten in der Einrichtung – hinzuzunehmen. Dies hatten die Arbeitgeber bis zuletzt abgelehnt. Sie zeigten sich lediglich bereit, das Abgruppierungsrisiko bei Senkung der Platzzahl etwas abzumildern. Wenn die Zahl der Plätze um höchsten 5 Prozent zurückgeht, wird die Ein-gruppierung künftig nicht verändert. Ebenso kommt es nicht zu einer Abgruppierung, wenn der Arbeitgeber die Platzzahl z.B. aus qualitativen Gründen senkt. Damit führt insbesondere eine Senkung der Platzzahl wegen der Aufnahme unter dreijähriger oder behinderter Kinder nicht zu einer Verschlechterung der Eingruppierung der Leitung.

Der Verhandlungskompromiss, den die GEW als „respektables Ergebnis“ bezeichneten, wäre nicht zustande gekommen ohne das großartige Engagement der Betroffenen. Wochenlange Streiks, die von den Eltern überwiegend akzeptiert wurden, haben letztlich dafür gesorgt, dass die Arbeitgeber in der sechsten Verhandlungsrunde ihre Blockade aufgeben mussten. Erst nachdem der Protest immer lauter und die Unterstützung aus der Politik, insbesondere auch von Familienministerin von der Leyen immer deutlicher wurde, machten sie verhandlungsfähige Angebote.

Fazit

Dass trotz des enormen Engagements nicht alle Ziele erreicht wurden, ist ein bitterer Wermutstropfen. Die wirtschafts- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen haben eine deutlichere Aufwertung der sozialen Berufe nicht zugelassen. Die Arbeit-geber waren nicht bereit, angesichts zurückgehender Steuereinnahmen weitere Kostenbelastungen zu tragen.

Die neue Entgeltstruktur gilt bis zum 31. Dezember 2014. Für die Beschäftigten bei den Kirchen und Wohlfahrtsverbänden hat der Tarifabschluss nur dann unmittelbare Wirkung, wenn arbeitsvertraglich die automatische Übernahme des BAT bzw. TVöD vereinbart wurde. Da der öffentliche Tarif nunmehr in vielen Fällen über dem der freien Träger liegen wird, wird es bald zu einem Wettbewerb um knapper werdendes qualifiziertes Personal kommen. Wer also in Zukunft motivierte, engagierte und fachlich gut ausgebildete Erzieher/innen beschäftigen will, muss dafür ein entsprechendes Gehalt anbieten. Und am besten ein Gehalt, das durch einen Tarifvertrag gesichert ist.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.gew-ego.de

 

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